Plakatierung

Plakatierungen und Werbung an Lichtmasten stellen eine Sondernutzung dar und bedürfen einer Erlaubnis.

Sondernutzungen sind mindestens 14 Tage vorher zu beantragen. Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Notwendige Unterlagen:

formloser Antrag unter Angabe:

  • des Verantwortlichen
  • der Plakatanzahl
  • des Plakatierungszeitraum
  • der Plakatgröße
  • Anlass

Gebühren:
siehe Sondernutzungssatzung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis

Ansprechpartner innrhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Sandra Lohs
Zimmer: 132
Telefon: 03307 4684 148
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: s.lohs[at]zehdenick.de