Plakatierungen und Werbung an Lichtmasten stellen eine Sondernutzung dar und bedürfen einer Erlaubnis.
Sondernutzungen sind mindestens 14 Tage vorher zu beantragen. Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Notwendige Unterlagen:
formloser Antrag unter Angabe:
Gebühren:
siehe Sondernutzungssatzung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Sandra Lohs
Zimmer: 135
Telefon: 03307 4684 163
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste[at]zehdenick.de