Plakatierung

Plakatierungen und Werbung an Lichtmasten stellen eine Sondernutzung dar und bedürfen einer Erlaubnis.

Sondernutzungen sind mindestens vier Wochen vorher zu beantragen. Plakatierungen im öffentlichen Verkehrsraum sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Notwendige Unterlagen:

formloser Antrag unter Angabe:

  • des Verantwortlichen
  • der Plakatanzahl
  • des Plakatierungszeitraum
  • der Plakatgröße
  • Anlass

Gebühren:
siehe Sondernutzungssatzung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Frau Schulz
Zimmer: 141
Telefon: 03307 4684 163
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste[at]zehdenick.de