Im Stadtgebiet Zehdenick werden von der Stadt Zehdenick folgende Steuern erhoben.
- Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 300 v.H
- Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 300 v.H.
- Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 340 v.H.
- Umlage zum Wasser- und Bodenverband (bis 31.12.2020)
- Vergnügungssteuern
- Hundesteuer
Die Zuständigkeit für Steuern und Abgaben liegt im Fachbereich II - Fachdienst "Finanzverwaltung".