Steuern und Abgaben

Im Stadtgebiet Zehdenick werden von der Stadt Zehdenick folgende Steuern erhoben.

  • Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 300 v.H
  • Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 300 v.H.
  • Grundsteuer B mit einem Hebesatz von 340 v.H.
  • Umlage zum Wasser- und Bodenverband (bis 31.12.2020)
  • Vergnügungssteuern
  • Hundesteuer

Die Zuständigkeit für Steuern und Abgaben liegt im Fachbereich II - Fachdienst "Finanzverwaltung".