Schadstoffhaltige, mithin gefährliche Abfälle wie Altöl, Farben, Klebstoffe oder Lösungsmittel lassen sich in jedem Haushalt finden. Zu erkennen sind sie an den Gefahrensymbolen auf der Verpackung. Schadstoffe dürfen keinesfalls mit dem Restabfall zusammengebracht, sondern müssen getrennt umweltgerecht entsorgt werden. Die richtige Anlaufstelle dafür ist das Schadstoffmobil, das zweimal jährlich in allen größeren Orten des Landkreises Station macht.
Während der diesjährigen Herbsttour macht das Schadstoffmobil der AWU am Donnerstag, den 16. Oktober 2025, auf dem Parkplatz der Festhalle in der Philipp-Müller-Straße 35 halt. In der Zeit von 9:45 Uhr bis 13:15 Uhr können private Haushalte ihren Sonderabfall in einer Gesamtmenge von bis zu 120 Litern abgeben.
Für die Abgabe von Sonderabfallmengen von mehr als 120 Litern nutzen Sie bitte die zusätzlichen Abgabetermine an dem jeweiligen Recyclinghof Gransee und Germendorf! Die Anlieferungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage www.awu-oberhavel.de. Die Anlieferung von Sonderabfall-Fässern aus privaten Haushalten ist grundsätzlich telefonisch bei der AWU unter 03304-376 162 zu beantragen und die Verfahrensweise abzustimmen.
Welche Schadstoffe Sie beim Schadstoffmobil in Zehdenick abgegeben können sowie weitere hilfreiche Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der AWU.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren bzw. vom Schuljahr 2025/2026 zurückgestellt wurden, sind schulpflichtig und müssen als ABC-Schützen angemeldet werden. Aber auch Kinder, die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, können angemeldet werden.
Zum Termin der Anmeldung werden die Eltern gebeten die nachfolgenden Unterlagen mitzubringen:
Das Kind ist/die Kinder sind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen.
Seit November 2023 steht den Eltern eine optionale digitale Schulanmeldung für das erste Schuljahr über das Schulportal (https://schulportal.brandenburg.de/) zur Verfügung. Das bisherige Verfahren sowie die persönliche Vorstellung in der Schule bleiben hiervon unberührt.
Kernstadt Zehdenick
Die Verwaltung bittet die Eltern zu beachten, dass das Anmeldeverfahren für die beiden Grundschulen der Kernstadt entsprechend dem Elternbrief vom 30.09.2025 durchgeführt wird.
Die Anmeldungen werden an den nachfolgend aufgeführten Tagen in den Sekretariaten ohne vorherige Terminvergabe entgegengenommen:
Havelland-Grundschule, Marianne-Grunthal-Straße 2 (Tel. Nr. 03307/310237)
Linden-Grundschule, Dammhaststraße 8 (Tel. Nr. 03307/310266)
Ortsteil Mildenberg
Mildenberger Grundschule „Am Ziegeleipark“, Ribbecker Str. 1 (Tel. Nr. 03307/2203)
Im Bedarfsfall können mit der jeweiligen Schule telefonisch andere Termine vereinbart werden.
Weitergehende Informationen zum Download:
a) Text (oben), als PDF
b) Elternbrief "Der Weg in die Schule", als PDF (die Etappen vom Kitakind zum Schulkind)
c) Informationen zur Anmeldung an der Havelland-Grundschule oder der Linden-Grundschule in englischer Sprache (PDF)
d) Informationen zur Anmeldung an der Mildenberger Grundschule "Am Ziegeleipark" in englischer Sprache (PDF)
Aktuell versendet das städtische Ordnungsamt Schreiben an die Hundehalter in Zehdenick, mit der Bitte, ihren Vierbeiner anzumelden oder gegebenenfalls dessen Mikrochip-Transpondernummer nachzureichen. Hintergrund ist die Umsetzung der seit 1. Juli 2024 gültigen Hundehalteverordnung.
In diesem Zusammenhang werden derzeit die Akten aller Hundehalter in Zehdenick aufbereitet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung müssen nun alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, mit einem Mikrochip-Transponder gemäß dem ISO-Standard dauerhaft gekennzeichnet und der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Wichtig hierbei ist, dass die Anmeldung im Ordnungsamt nichts mit der Anmeldung im Steueramt zu tun hat. Laut Ordnungsamt wird für die ordnungsbehördliche Anmeldung - unabhängig von der bereits festgesetzten oder gezahlten Hundesteuer - eine einmalige Gebühr fällig.
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg informiert über die anstehenden, umfangreichen Baumaßnahmen an der Bundesstraße B 109 zwischen Vogelsang und Hammelspring. Im Mittelpunkt steht der Neubau eines rund 800 Meter langen Geh- und Radweges. Dieser wird auf der freien Strecke zwischen dem bestehenden Radweg hinter dem Ortsausgang von Vogelsang und dem Anschluss an den Radweg vor dem Ortseingang von Hammelspring, nahe dem Bahnübergang, angelegt. Der Weg erhält eine Breite von 2,50 Metern und schließt damit eine Lücke im Radwegenetz. Ziel ist es, die Sicherheit für den Radverkehr deutlich zu erhöhen. Darüber hinaus wird im Zuge der Bauarbeiten die bestehende Brücke über das Schulzenfließ abgerissen und durch einen Neubau ersetzt.
Die Gesamtmaßnahme startet Ende August 2025 und wird in große Teile des Jahres 2026 andauern. In dieser Zeit ist an den jeweiligen Bauabschnitten mit Einschränkungen zu rechnen und es werden mitunter längere Fahrtzeiten benötigt.
Der erste Bauabschnitt betrifft den Bau des Geh- und Radweges auf einer rund 300 Meter langen Strecke zwischen dem Schulzenfließ und dem Bahnübergang in Richtung Hammelspring. Während dieser Arbeiten von Ende August bis Ende November 2025 wird die B 109 abschnittsweise halbseitig gesperrt.
Im zweiten Bauabschnitt ab Dezember 2025 bis voraussichtlich Ende Mai 2026 werden entlang des Straßendamms westlich des Schulzenfließes spezielle Maßnahmen zur Bodenverbesserung vorgenommen. Aufgrund organischer Weichschichten im Untergrund ist hier Spezialtiefbau erforderlich. Während der Arbeiten wird die B 109 abschnittsweise halbseitig gesperrt.
Der letzte Bauabschnitt startet voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2026. Dabei wird der Geh- und Radweg vom Schulzenfließ in Richtung Vogelsang bis zum Anschluss an den bereits vorhandenen Radweg fertiggestellt. Parallel erfolgt der Abriss der bestehenden Brücke über das Schulzenfließ und der Neubau an derselben Stelle. Außerdem wird die Fahrbahndecke der B 109 zwischen Vogelsang und Hammelspring auf einer Länge von 3,5 Kilometern erneuert. Für diesen Abschnitt ist eine Vollsperrung der B 109 erforderlich. Eine großräumige Umleitung wird eingerichtet und ausgeschildert. Die Abstimmung der Umleitungsrouten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsbehörden der beteiligten Landkreise und benachbarten Städte.
Der Landesbetrieb Straßenwesen wird rechtzeitig über alle Sperrungen und Umleitungen informieren.
Information für Wohnungsgeber
Wer eine Wohnung vermietet, ist nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu ist der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Sie bestätigen damit den Einzug.
Wir möchten die Wohnungsgeber darauf hinweisen, dass nur der tatsächliche Einzug, nicht der Beginn des Mietverhältnisses zu bestätigen ist.
Sollten Sie einen Mietvertrag abschließen, muss Ihnen daher der Mieter das tatsächliche Einzugsdatum mitteilen. Erst dann können Sie eine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.
Das Formular für den Wohnungsgeber erhalten Sie im Formularcenter oder direkt im Einwohnermeldeamt.
Information für die Anmeldung/Ummeldung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Dazu bestätigt der Wohnungsgeber (z.B. Vermieter) den Einzug (siehe oben).
Einer Abmeldung für die bisherige Wohnung bedarf es nicht.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich (§ 17 Abs. 2 BMG).
Etwas verloren?
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Fundbüro/Einwohnermeldeamt Fundsachen abgegeben wurden, bei denen sich noch kein Eigentümer gefunden hat. Sollten Sie eine Sache vermissen, so scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Tel.: 03307/4684-150
Fax: 03307/4684-151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Auch in diesem Jahr bieten wir Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit, ihre eigenen Ideen und kleineren Vorhaben in der Stadt Zehdenick und seinen Ortsteilen umzusetzen. Dafür stehen für das Jahr 2025 wieder insgesamt 2.000 Euro als Kinder- und Jugendbudget zur Verfügung.
Die gute Nachricht ist: Wer noch nichts eingereicht hat, hat noch die Chance, sein Vorhaben mit bis zu 500 Euro fördern zu lassen.
Voraussetzungen für die Förderung sind, dass:
• die Idee dem Gemeinwohl zugutekommt,
• das Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützt,
• notwendige gesetzliche Vorgaben einhält,
• die Kinder und Jugendlichen bei der Umsetzung ihrer Idee selbst tätig werden
können und
• erwachsene Projektbegleiter (Sozialpädagogen, Ortsvorsteher, Vereinsmitglieder,
Mitarbeiter der Jugendzimmer/des Jugendzentrums etc.) gefunden werden.
Welche einfachen Schritte auf dem Weg zur Förderung notwendig sind, sind in dem Aufruf zur Beteiligung am
Kinder- und Jugendbudget übersichtlich nachzulesen. Unsicher, ob die Idee überhaupt denkbar wäre? Kein Problem, denn in dem Aufruf sind auch die erfolgreichen Beispiele aus dem letzten Jahr aufgeführt.
Im Bereich Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten steht aus personellen Gründen vorerst nur noch der Dienstag als Sprechtag zur Verfügung. Dies gilt ab 20. Januar bis auf Weiteres. Die Stadt bittet um Verständnis für diese Maßnahme.
Am 1. Juli 2025 startete die Lokale Aktionsgruppe (kurz: LAG) Obere Havel e.V. die fünfte Auswahlrunde für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER. Über die Richtlinie werden Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen, Verbänden und Vereinen unterstützt. Ziel der Projektumsetzung ist die Belebung und Entwicklung des ländlichen Raumes in Oberhavel.
In unserer LEADER-Region können Projekte mit Fördermitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung sowie mit Mitteln des Landes Brandenburg unterstützt werden. Zur LEADER-Region Obere Havel gehören das Amt Gransee und Gemeinden, die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen, Oberkrämer und Mühlenbecker Land sowie von der Stadt Oranienburg die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf. Für die fünfte Auswahlrunde steht in der Region 1,0 Mio. EUR zur Verfügung. Weitere Projektaufrufe sind geplant. In Abhängigkeit von Fördergegenstand und Antragsteller liegt der Fördersatz zwischen 45 und 80 Prozent. Die Entscheidung zur Projektauswahl nach den in der RES festgelegten Kriterien trifft die LAG in einer Mitgliederversammlung im Dezember 2025.
Noch bis zum Stichtag, dem 5. November 2025, können sich Bürger, Unternehmen, Vereine, Kommunen um die Förderung von Projekten in der LEADER-Region Obere Havel bewerben. Dafür nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement auf. Dieses erläutert Ihnen gern die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Förderung. Für eine Bewerbung füllen Sie bitte die Projektbeschreibung aus, die Sie auf der Website www.ile-oberhavel.de finden. Frau Schäfer und Frau Dr. Bauer vom Regionalmanagement stehen Ihnen gern telefonisch (03301-601672 und 0162-8581164) und per E-Mail (ile-treff-oberhavel@web.de) für eine Beratung und die Qualifizierung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.