Aktuelle Informationen

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, kann dies ab jetzt zumindest für die Bürgermeisterwahl tun.
Die Unterlagen für die Bundestagswahl hingegen werden erst ab Anfang Februar verschickt – Grund dafür sind die Fristen, die die Bundeswahlordnung den Parteien einräumt: Demnach können diese aktuell noch gegen eine verweigerte Zulassung zur Wahl klagen. Eine Letztentscheidung über die Teilnahme zur Wahl wird spätestens am 30. Januar getroffen, anschließend müssen die Stimmzettel fertiggestellt, gedruckt und verteilt werden. Auf diese zentral ablaufenden Prozesse hat die Wahlbehörde der Stadt Zehdenick keinen Einfluss. Sie erhält die Stimmzettel voraussichtlich zwischen dem 5. und 7. Februar und kann die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl erst ab diesem Zeitpunkt versenden.

Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben wollen, erhalten daher aktuell nur die Unterlagen für die Bürgermeisterwahl – dies zum einen, damit sie zumindest sicher an dieser Wahl teilnehmen und bereits ihre Stimme abgeben können, zum anderen, da in der kurzen Zeit vom Eintreffen der Stimmzettel für die Bundestagswahl bis zum Wahltermin am 23. Februar der Versand der diesbezüglichen Wahlunterlagen sehr hohe personelle Kapazitäten erfordern, die allein dafür aufgewendet werden sollen.

Wie bei jeder Wahl besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahl noch vor dem Wahltermin im Einwohnermeldeamt zu leisten. Notwendig ist dafür lediglich die Wahlbenachrichtigungskarte oder ein amtliches Ausweisdokument, aus der die Identität der Person eindeutig hervorgeht (Personalausweis, Reisepass).

Im kommenden Monat bietet das Einwohnermeldeamt Sprechzeiten nur dienstags an, nicht aber donnerstags.
Grund dafür sind die erst sehr spät eintreffenden Stimmzettel zur Bundestagswahl, die dafür sorgen, dass die betreffenden Unterlagen für die Briefwahl erst ab dem 7. Februar verarbeitet und verschickt werden können – dann aber in kurzer Zeit in großer Zahl! Um diesen organisatorischen und personellen Aufwand stemmen und alle Briefwählenden mit Wahlunterlagen versorgen zu können, werden die Serviceleistungen des Einwohnermeldeamts im Februar nur an jedem Dienstag angeboten. Die Stadt Zehdenick bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

Im Bereich Gewerbe- und allgemeine Ordnungsangelegenheiten steht aus personellen Gründen vorerst nur noch der Dienstag als Sprechtag zur Verfügung. Dies gilt ab 20. Januar bis auf Weiteres. Die Stadt bittet um Verständnis für diese Maßnahme.

Nach Fund von ASP-Virus in verendetem Schwarzwild ist Ausfuhr von Schweinen untersagt / Hunde müssen an die Leine / Zaun soll Ausbreitung der Seuche eindämmen

Nordöstlich von Gransee ist der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Oberhavel
aufgetreten. Der vom Landeslabor Berlin-Brandenburg durchgeführte Schnelltest an einem
verendeten Wildschwein reagierte positiv. Das Friedrich-Löffler-Institut in Riems (Mecklenburg-Vorpommern) bestätigte am Donnerstagnachmittag, 21.11.2024, endgültig, dass der Keiler den
Virus in sich trägt. Oberhavel hatte unmittelbar danach einen ASP-Krisenstab einberufen.

„Nach dem bestätigten ersten ASP-Fall in Oberhavel ist der ASP-Krisenstab des Landkreises
unmittelbar zusammengekommen, um erste Maßnahmen zu besprechen und festzulegen. Unter
anderem läuft bereits seit gestern und auch im heutigen Tagesverlauf die Suche nach möglichen
weiteren verendeten Tieren mittels Drohne und mit Hunden“, sagt die für das Veterinäramt
zuständige Dezernentin und Leiterin des Krisenstabes, Nancy Klatt. „In enger Abstimmung mit
dem Land Brandenburg hat der Stab außerdem die Einrichtung einer vorläufigen sogenannten
infizierten Zone festgelegt und die weiteren Maßnahmen zur Seucheneindämmung besprochen.“

Die Details sind in einer Allgemeinverfügung geregelt, die unter anderem im Internet unter
www.oberhavel.de/asp veröffentlicht ist. Dort sind auch weitere Antworten auf die häufigsten
Fragen zu finden.

Der betroffene Bereich reicht bis Großwoltersdorf im Nordwesten, Meseberg, Gutengermendorf
und Häsen im Süden, Zehdenick im Osten, Teile Barsdorfs und Boltenhofs und erstreckt sich
bis Gramzow. In der infizierten Zone gelten ab sofort besondere Vorsichtsmaßnahmen. „Unser
oberstes Ziel ist es, den Seuchenherd schnell einzugrenzen, um die Ausbreitung der Tierseuche
zu verhindern“, sagt Nancy Klatt. Deshalb gelten für Jäger, aber auch für Land- und Forstwirte
besondere Vorsichtsmaßnahmen. Die Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher
Flächen in dem Gebiet ist vorerst verboten. Frisches Wildschweinefleisch oder Wildschweinefleischerzeugnisse, die in der infizierten Zone gewonnen wurden, dürfen nicht ausgeführt werden. Die Fütterung jeglicher Speiseabfälle an Klauentiere ist innerhalb der Zone ebenfalls strengstens verboten. Für Hunde gilt in dem Gebiet ab sofort Leinenpflicht.

Vorbereitet wird auch das Aufstellen eines Schutzzauns. Wo genau dieser aufgestellt wird, berät
der Landkreis derzeit mit dem zuständigen Landesamt. „Der Aufbau des Zauns ist in den teils
schwer zugänglichen Bereichen der Tonstichausläufer aufwendig und wird etwas Zeit in
Anspruch nehmen“, erklärt Nancy Klatt. „Die Kadaversuche wird vorerst also vor allem per
Drohne stattfinden, um das Wild nicht aufzuscheuchen. Es gilt selbstverständlich auch ein
Jagdverbot.“

„Die durch die ASP verursachten wirtschaftlichen Schäden sind in der Regel enorm. Daher ist
es von großer Bedeutung, dass die Bevölkerung aktiv mithilft, die Seuche zu bekämpfen",
appelliert Krisenstableiterin Nancy Klatt und weist darauf hin, dass jeder Fall der Afrikanischen
Schweinepest anzeigepflichtig ist.

Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Viruserkrankung,
die ausschließlich Haus- und Wildschweine betrifft. „Der ASP-Virus ist weder für den Menschen,
noch für andere Haustierarten gefährlich. Auch der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt
kein gesundheitliches Risiko für den Menschen“, sagt Amtstierärztin Uta Gallitschke. Für
Schweine ist der Virus jedoch hochgefährlich. „Die Viren sind sehr widerstandsfähig und können
sich auch in Gefrierfleisch, an Kleidung, Haaren oder im Erdboden lange halten. Wir appellieren
an alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter, auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.“ Die
ASP wird über Körperflüssigkeiten direkt von Schwein zu Schwein übertragen. Auch eine
indirekte Übertragung, etwa durch kontaminierte Gegenstände, ist möglich. „Anders als bei der
klassischen Schweinepest gibt es gegen die ASP keinen Impfstoff, entsprechend wichtig ist die
Eindämmung“, so Gallitschke.

Landrat Alexander Tönnies erklärt: „Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest kommt für
Oberhavel nicht überraschend: Angesichts der mehr als 3.400 bisher registrierten Fälle in
Brandenburg war es lediglich eine Frage der Zeit, wann Oberhavel den ersten ASP-Fall
verzeichnen wird. Deshalb hat sich die Kreisverwaltung in den vergangenen Jahren intensiv auf
einen möglichen Ausbruch der Tierseuche vorbereitet.“ Schon im Dezember 2021 hatte der Kreis
eine Übung zur Fallwildsuche durchgeführt. Rund 50 Beteiligte hatten sich in der Stolper Heide
daran beteiligt, einen Radius von rund einem Kilometer systematisch abzusuchen.

Auch in Sachen Ausrüstung hat sich der Landkreis auf einen möglichen ASP-Fall vorbereitet. So
sind am Standort Gransee zwei Wildsammelstellen auf Abruf aufgestellt worden und sofort
einsatzbereit. Zäune, ein Stromaggregat für den autarken Betrieb im Wald sowie Wassertanks
sind vorhanden. Zwei Spezialfahrzeuge – das sind Geländewagen mit Berge-Equipment für Fall- und Unfallwild –, Spezialkleidung für Fallwild-, Such- und Bergetrupps sowie Walkie-Talkies und
GPS-Geräte stehen bereit.

Der Landkreis fordert dazu auf, auffälliges und verendetes Schwarzwild unbedingt dem
Veterinäramt über die E-Mail-Adresse fallwildmeldung@oberhavel.de so schnell wie möglich zu
melden. Auch verendetes Unfallwild wird auf das ASP-Virus getestet.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest
(Quelle: www.msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuche
n/afrikanische-schweinepest/)

Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (kurz: ASP) ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die
ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt. Sie verläuft fast immer tödlich und
ist unheilbar. Verursacht wird die Erkrankung durch ein Virus. Es gibt bislang keine Möglichkeit,
die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Ist sie für Menschen und andere Tiere gefährlich?
Nein. Das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine). ASP ist nicht auf den
Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten
Tierkontakt. Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle,
zum Beispiel durch unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch
ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen. Für andere Haus- und Nutztierarten
als Schweine stellt die ASP keine Gefahr dar.

Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen?
Eine Übertragung ist über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren
möglich, insbesondere über Blutkontakt. Indirekt kann die Krankheit zum Beispiel über mit dem
ASP-Virus kontaminierte Futtermittel, Gülle/Mist oder sonstige Gegenstände wie Kleidung,
Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich
genutzte Geräte und Maschinen, Schuhe und Kleidung übertragen werden.

In Gebieten mit ASP können auch Hunde, Katzen oder andere Tiere, die Kontakt zu infizierten
Wildschweinen hatten, das Virus weitertragen. Viele ASP-Ausbrüche werden auf ein
Verschleppen des Virus in Speiseresten beziehungsweise -abfällen im weltweiten Reiseverkehr
zurückgeführt. Denn in rohem und gefrorenem Fleisch und Fleischprodukten, Blut sowie in
gepökelten oder geräucherten Waren kann das ASP-Virus über mehrere Monate überdauern
und infektiös bleiben. So kann unter ungünstigen Bedingungen ein an Parkplätzen unachtsam
entsorgtes Wurst- oder Schinkenbrötchen ausreichen, um die Seuche ein- beziehungsweiser
weiter zu verschleppen. Das ASP-Virus ist sehr widerstandsfähig.

Welche Symptome hat ein an ASP erkranktes Schwein?
Bei Hausschweinen und beim europäischen Schwarzwild führt die Infektion zu schweren, aber
unspezifischen Symptomen. Häufig sind Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen
und Atemprobleme, aber auch Durchfall, Blutungen aus Nase, After und/oder Haut sowie Aborte
zu beobachten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft
(„Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Hautverfärbungen.
Die aktuell vorherrschende Verlaufsform der ASP führt fast immer zum Tod des Tieres innerhalb
einer Woche. Wegen der unspezifischen Allgemeinsymptome ist es schwer zu erkennen, ob sich
ein Tier mit dem ASP-Virus infiziert hat oder andere Krankheiten vorliegen. Um in
Verdachtsfällen eine Infektion mit dem ASP-Virus auszuschließen, müssen die Tiere auf das
Virus getestet werden.

Wie lange ist die Inkubationszeit bei infizierten Schweinen?
Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und ersten Krankheitserscheinungen,
beträgt in der Regel vier Tage, kann aber grundsätzlich zwischen zwei und etwa 15 Tagen liegen.

Was ist zu tun, wenn man ein totes Wildschwein findet?
Sollten Sie ein totes Wildschwein finden, informieren Sie bitte umgehend das zuständige
Veterinäramt (fallwildmeldung@oberhavel.de). Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige
Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen. Damit ermöglichen
Sie, dass das Wildschwein möglichst schnell auf das ASP-Virus untersucht wird und im positiven
Fall sofort Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Denn um die ASP wirksam
bekämpfen zu können, ist es erforderlich, einen Ausbruch der Tierseuche so früh wie möglich
zu erkennen.

Wie sollten sich Landwirte und Landwirtinnen verhalten, um ihre Schweinebestände zu
schützen?
Ihre Mitarbeit ist entscheidend. Vorrangiges Ziel ist es, den Kontakt zwischen Haus- und
Wildschweinen zu verhindern! Die Bestände sollten so abgeschottet sein, dass jedweder Kontakt
mit Wildschweinen unmöglich ist. Die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen
sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind zu beachten. Beim
Auftreten einschlägiger Krankheitsanzeichen muss ein Tierarzt geeignete Proben zur Abklärung
einer möglichen ASP-Infektion entnehmen und an die jeweils zuständige
Untersuchungseinrichtung der Bundesländer senden. Hoftierärzte und -ärztinnen sowie auch
Landwirte und Landwirtinnen sind verpflichtet, Proben (vor allem Blutproben) zur diagnostischen
Abklärung von beispielsweise fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten
Todesfällen in Schweine haltenden Betrieben einzusenden.

Was passiert, wenn die ASP auftritt?
Der infizierte Schweinebestand wird gesperrt und die Tiere werden tierschutzgerecht getötet. Es
finden epidemiologische Ermittlungen zur Einschleppungsursache und zur möglichen
Weiterverbreitung der Tierseuche statt. Darüber hinaus werden Schutzzonen eingerichtet, in
denen der Tierverkehr erheblich eingeschränkt wird und umfangreiche Untersuchungen in allen
Schweinehaltungen stattfinden

Eine Pressemitteilung der Lokalen Aktionsgruppe Obere Havel e.V.

Vierter Projektaufruf für die LEADER-Region Obere Havel!


Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Obere Havel e.V. startete am 13. Januar die vierte Auswahlrunde für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER. Unterstützt werden über die Richtlinie Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen, Verbänden und Vereinen. Ziel der Projektumsetzung ist die Belebung und Entwicklung des ländlichen Raums in Oberhavel.

In unserer LEADER-Region können Projekte mit Fördermitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung sowie mit Mitteln des Landes Brandenburg unterstützt werden. Zur LEADER-Region Obere Havel gehören das Amt Gransee und Gemeinden, die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen, Oberkrämer und Mühlenbecker Land sowie von der Stadt Oranienburg die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf. Für die vierte Auswahlrunde stehen in der Region 1,0 Mio. EUR zur Verfügung. Weitere Projektaufrufe sind geplant. In Abhängigkeit von Fördergegenstand und Antragsteller liegt der Fördersatz zwischen 45 und 80 Prozent. Die Entscheidung zur Projektauswahl nach den in der RES festgelegten Kriterien trifft die LAG in einer Mitgliederversammlung im Juni 2025.

Ab 13.01.2025 und bis zum Stichtag 19.05.2025 können sich Bürger, Unternehmen, Vereine, Kommunen um die Förderung von Projekten in der LEADER-Region Obere Havel bewerben. Dafür füllen Sie bitte die Projektbeschreibung aus, die Sie auf der Website www.ile-oberhavel.de finden. Für die Bewerbung zur Förderung von Vorhaben nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement auf. Dieses erläutert Ihnen gern die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Förderung. Frau Schäfer und Frau Dr. Bauer vom Regionalmanagement stehen Ihnen gern telefonisch (03301-601672 und 0162-8581164) und per
E-Mail (ile-treff-oberhavel@web.de) für eine Beratung und die Qualifizierung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.

Seit 1. Januar ist in Zehdenick die neue Kita-Satzung in Kraft. Die bisher gültige Fassung galt seit dem 1. Januar 2021 und musste in mehreren Punkten angepasst werden.

Demzufolge waren gesetzliche Änderungen im Infektionsschutzgesetz abzubilden, die Kindertagespflege an den Landkreis zu übertragen und der Einkommensbegriff neu zu definieren. Mit der Neufassung der Kita-Satzung wird auch die Essenspauschale wieder abgeschafft und der Beitrag nach tatsächlichem Verbrauch berechnet. Darüber hinaus bleiben die Kita-Gebühren stabil und wurden zum 1. Januar nicht angehoben.

Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren bzw. vom Schuljahr 2024/2025 zurückgestellt wurden, sind schulpflichtig und müssen als ABC-Schützen angemeldet werden. Aber auch Kinder, die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen, können angemeldet werden.

Zum Termin der Anmeldung werden die Eltern gebeten die nachfolgenden Unterlagen mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Teilnahmebestätigung am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
  • gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
  • gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.

Das Kind ist/die Kinder sind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen.

Seit November 2023 steht den Eltern eine optionale digitale Schulanmeldung für das erste Schuljahr über das Schulportal (https://schulportal.brandenburg.de/) zur Verfügung. Das bisherige Verfahren sowie die persönliche Vorstellung in der Schule bleiben hiervon unberührt.

Kernstadt Zehdenick

Die Verwaltung bittet die Eltern zu beachten, dass das Anmeldeverfahren für die beiden Grundschulen der Kernstadt entsprechend dem Elternbrief vom 02.12.2024 durchgeführt wird.

Die Anmeldungen werden an den nachfolgend aufgeführten Tagen in den Sekretariaten ohne vorherige Terminvergabe entgegengenommen:

Havelland-Grundschule, Marianne-Grunthal-Straße 2 (Tel. Nr. 03307/310237)

  • Dienstag, den 18.02.2025 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
  • Mittwoch, den 19.02.2025 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Linden-Grundschule, Dammhaststraße 8 (Tel. Nr. 03307/310266)

  • Mittwoch, den 19.02.2025 von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

 

Ortsteil Mildenberg

Mildenberger Grundschule „Am Ziegeleipark“, Ribbecker Str. 1 (Tel. Nr. 03307/2203)

  • Mittwoch, den 19.02.2025 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr (mit vorheriger Terminvergabe)

Im Bedarfsfall können mit der jeweiligen Schule telefonisch andere Termine vereinbart werden.


Weitergehende Informationen zum Download:

a) Text (oben), als PDF
b) Elternbrief "Der Weg in die Schule", als PDF (die Etappen vom Kitakind zum Schulkind)
c) Informationen zur Anmeldung an der Havelland-Grundschule oder der Linden-Grundschule in englischer Sprache (PDF)
d) Informationen zur Anmeldung an der Mildenberger Grundschule "Am Ziegeleipark" in englischer Sprache (PDF)

Seit Montag gehen die Umbauarbeiten am Gebäude der Stadtverwaltung in eine neue, intensive Phase. Am Standort in der Falkenthaler Chaussee wird der Foyerbereich im 1. Obergeschoss bis in den Spätsommer hinein fast komplett zum Baubereich – Ziel ist es, den Eingangsbereich ansehnlicher und übersichtlicher zu gestalten. Die Fachämter bleiben für Besucherinnen und Besucher während der Bauphase weiterhin zugänglich, allerdings über eine veränderte Zugangs- und Wegesituation. 

 Das Einwohnermeldeamt und das Standesamt im 1. Obergeschoss sowie das Büro des Bürgermeisters, das Amt für Wirtschaftsförderung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Beauftragte für Kultur, Vereine und Sport, die Wahlleitung und der Märkische Sozialverein im 2. Obergeschoss sind über den Zugang an der Falkenthaler Chaussee (Altbau) direkt zugänglich.

 Alle anderen Bereiche und Ämter sind weiterhin über den Zugang an der Friedhofstraße direkt zugänglich. Der Nord- und der Ostflügel (blaue, bzw. grüne Flurfarbe) im 1. Obergeschoss sind über einen schmalen Zugangsstreifen im Foyer an das Treppenhaus angebunden. Dieser Zugangsstreifen wird durch eine Staubschutzwand vom unmittelbaren Baugeschehen abgeschirmt. Eine Querung vom Südflügel (orangefarbener Flur) oder zu diesem hin ist auf dieser Ebene während der Bauphase nicht möglich.

 Das Foyer im 2. Obergeschoss bleibt hingegen als Zugangs- und Wegefläche der Bereiche und Ämter untereinander erhalten. Da sich jedoch die Wegstrecken im Haus aufgrund der Baumaßnahmen fallweise erhöhen, sollten Besucherinnen und Besucher von vornherein darauf achten, den geeigneteren Zugang zu wählen – je nach Erledigung entweder über die Falkenthaler Chaussee oder über die Friedhofstraße.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die umfangreichen und intensiven Baumaßnahmen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten.


Derzeit ... :

Ende April informierten die Stadt und Mitarbeiter der Lebenshilfe über die Möglichkeit, privat eine von zehn Stadtrosen zu pflanzen oder einen von zwanzig Blumenkästen für das heimische Fensterbrett zu erwerben, um Zehdenick etwas farbenfroher zu gestalten.

Mehr zur Aktion "Zehdenick blüht auf"


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Ukraine-Hilfe / Інформація для біженців з України