Aktuelle Informationen

Aufgrund des Brückentages am 15. Mai bleibt die Stadtverwaltung an diesem Tag geschlossen. Mündliche oder persönliche Anliegen werden nicht bearbeitet. Bitte nutzen Sie als Alternative die anderen Kontaktmöglichkeiten oder das Digitale Rathaus zur Antragstellung wesentlicher Vorgänge. Wir danken für Ihr Verständnis!

Das Stadtarchiv bleibt in der Zeit vom 13. Mai bis 22. Mai geschlossen. Dies umfasst sowohl die Sprechzeiten als auch anderweitige Anfragen sowie Aussagen zum Bearbeitungsstand laufender Vorgänge. Vorliegende Anfragen und Anliegen, die in der Zwischenzeit an das Stadtarchiv gerichtet werden, werden gesammelt und ab der 22. Kalenderwoche (25. Mai) bearbeitet. Wir danken für Ihr Verständnis!

Stadtbibliothek bis Ende Mai mit abweichenden Öffnungszeiten

Aus organisatorischen Gründen ist die Stadtbibliothek in den beiden kommenden Wochen nur an folgenden Tagen zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • dienstags (19./26. Mai) von 13.00 bis 18.00 Uhr,
  • donnerstags (21./28. Mai) von 12.00 bis 17.00 Uhr und
  • freitags (22./29. Mai) von 9.00 bis 13.00 Uhr

An beiden Montagen (18./25. Mai) bleibt die Stadtbibliothek geschlossen.

Ergänzende Hinweise: Die Rückgabefristen von Medien zum 18. Mai 2026 wurden aufgrund der Schließ-/Öffnungszeiten auf den 21. Mai 2026 verschoben. Außerhalb der Öffnungszeiten kann gern die Medienrückgabebox genutzt werden und auch die Online-Angebote (Onleihe & Filmfriend) stehen rund um die Uhr zur Verfügung.

Die Grundidee der „Essbaren Stadt“ ist natürlich nicht erst gestern neu entstanden. In vielen Regionen gibt es bereits Initiativen, in denen Naschbeete zur breiten Verfügung platziert sind, Alleen oder Flächen mit Obstbäumen zur kleinen Stärkung zwischendurch dienen dürfen oder Streuobstwiesen gemeinschaftlich genutzt werden. Dafür müssen mitunter gezielte Pflanzungen und die entsprechende Pflege organisiert und koordiniert, Angebote kartiert, aufbereitet und öffentlich bereitgestellt sowie Informationen zu Pflanzenarten und deren Nutzen gezielt an den Standorten verfügbar gemacht werden.  Wie bereits in der Januar-Ausgabe angedeutet möchte sich das Projekt JUT ESSEN gemeinsam mit Fürstenberg/Havel, Gransee und Zehdenick dem Thema „Essbare Städte“ unter dem Titel „kostbar“ annähern. Hierbei gilt es, einerseits mögliche Gemeinsamkeiten zu übertragen und so die Region miteinander zu verbinden, andererseits dennoch die Individualität der einzelnen Orte herauszustellen. Wie das erfolgen kann, wird selbstverständlich berichtet, denn die Umsetzung von Ideen ist ein ständiger, sich mitunter wandelnder Prozess. Seien Sie also gespannt!

Kann man Zehdenick als „Essbare Stadt“ eigentlich auch anders interpretieren, quasi neu denken? Über den Grundgedanken der Anpflanzung von Beerensträuchern oder der Kennzeichnung von Streuobstwiesen hinausgehend? Denn Essen ist doch weit mehr als reine Nahrungsaufnahmen: Es verbindet, erzählt Geschichten, lädt zum Experimentieren ein oder überliefert Traditionen. Kurz gesagt, Essen kann die Wahrnehmung eines Umfeldes prägen. Warum also nicht einfach an diesem Verständnis anknüpfen. Mit welchen Gerichten, gastronomischen Einrichtungen, Orten zum Verweilen und Genießen oder Angeboten, die regelmäßig zum Entdecken oder einfach nur zum Wohlfühlen einladen, verbinden Sie eigentlich Zehdenick? Gibt es eine spezielle Speise, bei deren Namen Ihnen Zehdenick in den Kopf kommt? Oder erzählen Sie gern von einem Lokal, mit dem bestimmte Erfahrungen und Erinnerungen verbunden sind? Oder diesen einen Laden oder Marktstand, den man unbedingt besuchen muss? Was gibt es vielleicht nicht mehr, was aber nicht in Vergessenheit geraten darf? „Egal, ob in Zehdenick aufgewachsen, zugezogen oder Besucher der Stadt, jedem fällt sicherlich mindestens eine Sache ein, die er mit dem Thema Essen verbindet.“, so Simone Kolbe aus der Wirtschaftsförderung der Stadt Zehdenick. Berichten Sie gern davon, was aus Ihrer Sicht Zehdenick prägt oder auszeichnet. Helfen Sie mit, Ideen und Formate zu entwickeln und umzusetzen. Senden Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff „kostbar“ an s.kolbe@zehdenick.de. Bevorzugen Sie einen schriftlichen Beitrag, so richten Sie diesen an die Wirtschaftsförderung und vermerken das Stichwort „kostbar“ darauf. Natürlich können Sie auch anrufen oder im persönlichen Gespräch Ihre Erlebnisse und Eindrücke mitteilen. „Um möglichst viele Anregungen zu erhalten, erzählen Sie doch auch Ihren Mitmenschen von der Idee. Wir freuen uns auf interessante, vergnügliche und vielfältige Geschichten aus Zehdenick und dem ganzen Land. Lassen Sie uns gemeinsam Impulse setzen und Zehdenick als „Essbare Stadt“ neu denken!“

Schadstoffhaltige, mithin gefährliche Abfälle wie Altöl, Farben, Klebstoffe oder Lösungsmittel lassen sich in jedem Haushalt finden. Zu erkennen sind sie an den Gefahrensymbolen auf der Verpackung. Schadstoffe dürfen keinesfalls mit dem Restabfall zusammengebracht, sondern müssen getrennt umweltgerecht entsorgt werden. Die richtige Anlaufstelle dafür ist das Schadstoffmobil, das zweimal jährlich in allen größeren Orten des Landkreises Station macht. 

Während der diesjährigen Frühjahrstour macht das Schadstoffmobil der AWU am Donnerstag, den 28. Mai 2026, auf dem Parkplatz der Festhalle in der Philipp-Müller-Straße 35 halt. In der Zeit von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr können private Haushalte ihren Sonderabfall in einer Gesamtmenge von bis zu 120 Litern abgeben. 

Für die Abgabe von Sonderabfallmengen von mehr als 120 Litern nutzen Sie bitte die zusätzlichen Abgabetermine an dem jeweiligen Recyclinghof Gransee und Germendorf! Die Anlieferungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage www.awu-oberhavel.de. Die Anlieferung von Sonderabfall-Fässern aus privaten Haushalten ist grundsätzlich telefonisch bei der AWU unter 03304-376 162 zu beantragen und die Verfahrensweise abzustimmen.

Welche Schadstoffe Sie beim Schadstoffmobil in Zehdenick abgegeben können sowie weitere hilfreiche Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben der AWU.

Papierführerscheine (graue und rosa Führerscheine), die vor 1999 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Alter der Führerscheininhaber nach Jahrgängen gestaffelt umzutauschen:

Geburtsjahr des Inhabers Umtauschfrist
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Für die ab dem 01.01.1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Erteilungsdatum des Dokuments (Ziffer 4a auf der Vorderseite) gestaffelt:

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
 1999 bis 2001  19.01.2026
 2002 bis 2004  19.01.2027
 2005 bis 2007  19.01.2028
 2008  19.01.2029
 2009  19.01.2030
 2010  19.01.2031
 2011  19.01.2032
 2012 bis 18.01.2013  19.01.2033

 

Der Umtausch des Führerscheins kann sowohl im Einwohnermeldeamt Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick als auch bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Oberhavel, Adolf-Dechert-Straße 1 in 16515 Oranienburg, beantragt werden.

Alle vorhandenen Besitzstände werden selbstverständlich in den neuen Führerschein übernommen.

Zur Beantragung im Einwohnermeldeamt sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Führerschein

Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins einschließlich des Direktversandes durch die Bundesdruckerei beträgt 32,82 Euro (Zahlung in bar oder mit EC-Karte möglich). Der neue Kartenführerschein wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller direkt nach Hause zugesandt.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich dazu bitte telefonisch (03307/4684-150) oder per Mail (ewma@zehdenick.de) an das Einwohnermeldeamt!

Wer kennt es nicht: Ist es notwendig, Angelegenheiten beim Amt zu erledigen, muss man meist persönlich im Rathaus erscheinen, Sprechzeiten beachten oder mit aufwendigen Vollmachten arbeiten. Ab 1. November 2025 gehören manche Schritte für einige solcher Vorgänge der Vergangenheit an. Mit der Einführung des „Digitalen Rathauses“ können die ersten Dienstleistungen nun unabhängig von Öffnungszeiten online beantragt werden.

Im Zusammenspiel mit der Erarbeitung der digitalisierten Formulare selbst wurde abgewogen, welche Leistungen man möglicherweise in einem Vorgang bündeln und wie man Anträge übersichtlicher gestalten kann. Im Ergebnis werden im ersten Schritt zukünftig insgesamt 19 Leistungen in lediglich neun verschiedenen Onlinediensten angeboten. Konkret handelt es sich um die folgenden Vorgänge:

1. Sondernutzung einer Verkehrsfläche

  • Sondernutzung von Straßen und Erlaubnis bei Baumaßnahmen beantragen
  • Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

2. Kita und Hort

  • Kind im Hort anmelden
  • Kind in der Kita anmelden

3. Hundehaltung

  • Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
  • Hund steuerlich und ordnungsbehördlich anmelden

4. Vergabe einer Hausnummer

  • Festsetzung und Hausnummer beantragen

5. Gewerbe

  • Gewerbe abmelden
  • Gewerbe anmelden
  • Gewerbe ummelden

6. Urkunden

  • Eheurkunde beantragen
  • Geburtsurkunde beantragen
  • Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
  • Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

7. Baumfällung

  • Erteilung einer Baumfällgenehmigung beantragen

8. Lärm

  • Anzeige zur Aufnahme einer Lärmbelästigung

9. Veranstaltung/Traditionsfeuer/Feuerwerk

  • Abbrennen eines Lagerfeuers/eines Brauchtumsfeuers (bspw. Osterfeuer) beantragen
  • Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Einhaltung der Nachtruhe für Veranstaltungen beantragen
  • Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke beantragen

Neben der zeitlichen und räumlichen Flexibilität bietet das „Digitale Rathaus“ noch weitere Vorteile. So sind z.B. dem jeweiligen Vorhaben die relevanten Informationen direkt zugeordnet, damit man bei Bedarf die wesentlichen Bestimmungen nachlesen kann. Oder, während der Bearbeitung des Antragsformulars werden Sie an den dafür vorgesehenen Stellen durch Auswahlmöglichkeiten zu den nächsten notwendigen Angaben gelenkt. Müssen Sie möglicherweise noch Informationen zum Ausfüllen des Formulars einholen oder abgleichen, können Sie den Vorgang unterbrechen und im Zweifel fortsetzen. Unterlagen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt werden, werden von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern gezielt angefragt. Die Vorgänge erreichen die betreuende Stelle innerhalb der Stadtverwaltung direkt; Verzögerungen durch Postzeiten, Vertretungen, undeutliche oder personenbezogene Kennzeichnung o.Ä. werden so deutlich reduziert. Waren bisher Anträge an zwei verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zu stellen, entfallen einige Zusatzschritte und können nicht übersehen werden. Als Beispiel hierfür kommt vielen Hundehaltern sicherlich sofort die An- und Abmeldung des geliebten Haustieres in den Sinn. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit einer versehentlichen Nutzung veralteter Formulare, die man noch zu Hause hatte, stark verringert.

Damit der Zugang zu den gesuchten Vorgängen ebenfalls einfach erfolgt, werden zwei verschiedene Möglichkeiten angeboten. Beide Alternativen erreichen Sie über die Startseite der städtischen Website. Sind Sie sich beispielsweise unsicher, ob das benötigte Formular bereits digital verfügbar ist, nutzen Sie wie gehabt das Formularcenter. Dort werden Sie in dem gewählten Vorgang auf das Formular im „Digitalen Rathaus“ verwiesen. Ist es dort noch nicht verfügbar, erhalten Sie es wie gehabt als Download, der nach seiner Bearbeitung separat eingereicht werden muss. Oder Sie gehen direkt in das Digitale Rathaus und nutzen die dort verfügbaren Funktionen zur Suche.

Die Nutzung der Bund ID ist bereits möglich, aber derzeit nicht zwingend erforderlich. Sollten regelmäßige Anträge notwendig sein, ist diese als Erleichterung vielleicht durchaus eine Überlegung wert.

Um einen möglichst reibungslosen Start ab dem 1. November 2025 zu ermöglichen, werden in der letzten Oktoberwoche bereits einige Einstellungen auf der Website notwendig, was zeitweise zu Einschränkungen führen kann. Wir versuchen diese so gering wie möglich zu halten, bitten Sie jedoch, dies entsprechend zu berücksichtigen, insbesondere in Fällen, bei denen Fristen eingehalten werden müssen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Seit dem 5. Oktober 2025 gilt eine wichtige Neuerung bei SEPA-Überweisungen: Die Banken müssen prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt, bevor eine Überweisung freigegeben wird.

Das sogenannte "Verification of Payee"-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Damit sollen Betrug und Fehlüberweisungen zukünftig vermieden werden. Nur wenn Name und IBAN zusammenpassen, können Zahlungen reibungslos und pünktlich ausgeführt werden. Dabei werden bei Überweisungen die Angaben zum Zahlungsempfänger mit den Daten abgeglichen, die bei der Bank des Zahlungsempfängers gespeichert sind.

Bitte beachten Sie daher, dass dies für Zahlungen an die Stadt Zehdenick bedeutet: Als Zahlungsempfänger darf ausschließlich Stadt Zehdenick eingetragen werden. Stimmen Name und IBAN nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt und automatisch zurückgesandt.

Die komplette Mitteilung unter Angabe der geltenden Bankverbindungen können Sie im amtlichen Teil des Amtsblattes Oktober 2025 sowie unter den Bekanntmachungen nachlesen.


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