Sondernutzung

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht. Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Zehdenick. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Für folgende Arten der Sondernutzungen werden im Bereich der Stadt Zehdenick Sondernutzungserlaubnisse erteilt, wenn es die Örtlichkeit zulässt:

  • Tische und Sitzgelegenheiten zu gewerblichen Zwecken (Außengastronomie),
  • Werbeaufsteller,
  • Informationsstände von politischen Parteien, gemeinnützigen Vereinen
  • Baustelleneinrichtungen,
  • Gerüststellung,
  • Aufstellen von Schuttcontainer und
  • u. ä.

Die Genehmigung sollte mindestens vier Wochen vor der Inanspruchnahme beantragt werden. 

Notwendige Unterlagen:

  • formloser Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen und textlicher Beschreibung

Gebühren:
siehe Sondernutzungssatzung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Frau Schulz
Zimmer: 141
Telefon: 03307 4684 163
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste[at]zehdenick.de