Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

Der/Die Antragsteller/in muss mit der Haupt- oder alleinigen Wohnung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zehdenick gemeldet sein. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur im Beisein der Sorgeberechtigten einen Ausweis beantragen und abholen.

Ein neuer Personalausweis muss beantragt werden, sofern kein weiteres gültiges Dokument vorliegt:

  • ab einem Alter von 16 Jahren (unter 16 Jahren kann die Ausstellung freiwillig erfolgen)
  • bei Ungültigkeit des alten Ausweises
  • bei Verlust des Ausweises
  • bei Namensänderung (z. B. nach Eheschließung)

Benötigte Unterlagen:

  • aktuelles und biometrisches Lichtbild
  • ggf. alter Personalausweis (falls verloren ggf. vorhandenen Reisepass)
  • Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • ggf. für Personen unter 16 Jahren, die Zustimmung der/s gesetzlichen Vertreter/s
    und das persönliche Erscheinen des Kindes

Gebühren:

  • unter 24 Jahren: 22,80 €
  • ab 24 Jahren: 37,00 €
  • Änderung der Wohnanschrift: gebührenfrei
  • nachtägliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung der PIN im Meldeamt (z. B. bei Vergessen der PIN): gebührenfrei

Die Gebühr ist vor Ort bar oder per EC-Karte bei der Beantragung des Dokumentes zu entrichten.

Gültigkeitsdauer:

  • unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • ab 24 Jahren: 10 Jahre

Bearbeitungsdauer:

  • Bei Neuausstellung ca. 3-4 Wochen
    Sie erhalten einen PIN-Brief nach Hause. Anschließend warten Sie bitte 1 Woche. Dann liegt Ihr neuer Personalausweis zur Abholung im Einwohnermeldeamt bereit.
  • Die nachträgliche De-/Aktivierung der Online-Funktion, Änderungen der Wohnanschrift oder der PIN können sofort erfolgen.

Verlust:

  • Der Verlust des Personalausweises ist unverzüglich dem Einwohnermeldeamt gegenüber anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Hinweis:

  • Sollte Ihr Personalausweis bereits ungültig sein, ist in dringenden Fällen die sofortige Ausfertigung eines vorläufigen Personalausweises, mit der Gültigkeit von maximal 3 Monaten, möglich. Die Gebühr beträgt 10,00 € und ist vor Ort bar zu entrichten. Die Beantragung eines neuen Personalausweises entfällt hierdurch nicht.

Rechtsgrundlage:
Personalausweisgesetz

Dokumente zum Download:
Zustimmungserklärung

Pässe

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Julia Grund
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Mario Gaulke
Zimmer 129
Telefon 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Juliane Henning
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 150 
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de