Der/Die Antragsteller/in muss mit Haupt- oder alleinigen Wohnung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zehdenick gemeldet sein. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen erforderlich.
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr können Sie statt einem Reisepass auch einen Kindereisepass beantragen.
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen.
Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
Die Gebühr ist vor Ort bar oder per EC-Karte bei der Beantragung des Dokumentes zu entrichten.
Gültigkeitsdauer:
Bearbeitungsdauer:
ca. 3-4 Wochen (vor Urlaubs-/ Ferienzeiten ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen)
Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.
Hinweis:
Welche Dokumente Sie für Ihre Reise benötigen, erfahren Sie auf www.auswaertiges-amt.de unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“.
Rechtsgrundlage:
Passgesetz
Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres werden Kinderreisepässe ausgestellt.
Das Kind muss mit der Haupt- oder alleinigen Wohnung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zehdenick gemeldet sein. Zur Beantragung des Kinderreisepasses ist das persönliche Erscheinen der/s gesetzlichen Vertreter/s sowie des Kindes erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
Die Gebühr ist vor Ort bar oder per EC-Karte bei der Beantragung des Dokumentes zu entrichten.
Gültigkeitsdauer:
1 Jahre, jedoch längstens gültig bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Bearbeitungsdauer:
Die Neubeantragung, Verlängerung bzw. Änderungen erfolgen in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage:
Passgesetz
Hinweis:
Welche Dokumente Sie für Ihre Reise benötigen, erfahren Sie auf www.auswaertiges-amt.de unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“.
Der/Die Antragsteller/in muss mit Haupt- oder alleinigen Wohnung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zehdenick gemeldet sein. Zur Beantragung eines Expressreisepasses ist das persönliche Erscheinen erforderlich. In dringenden Fällen ist es möglich, einen Expressreisepass erstellen zu lassen. Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt in der Regel 72 Stunden/3 Werktage.
Gebühren:
Die Gebühr ist vor Ort bar oder per EC-Karte bei der Beantragung des Dokumentes zu entrichten.
Gültigkeitsdauer:
Rechtsgrundlage:
Passgesetz
Hinweis:
Welche Dokumente Sie für Ihre Reise benötigen, erfahren Sie auf www.auswaertiges-amt.de unter dem Stichwort „Reise- und Sicherheitshinweise“.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Julia Naffin
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Dajana Bonk
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 150
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de