Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer.
Mit der Zweitwohnungssteuer wird das Innehaben einer Zweitwohnung besteuert.

Wer Inhaber einer Zweitwohnung wird oder sein Eigentum an einer Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Stadt Zehdenick innerhalb eines Monat unaufgefordert schriftlich anzuzeigen.

Regulär ist die Zweitwohnungssteuer einmal jährlich zum 01. Juli fällig.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Sabrina Draschanowski
Zimmer: 239
Tel.: 03307 4684 137
Fax: 03307 4684 119
Mail: steuern[at]zehdenick.de

Katja Böttcher
Zimmer: 239
Tel.: 03307 4684 138
Fax: 03307 4684 119
Mail: steuern[at]zehdenick.de

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