Erläuterungen:
Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zehdenick ist insbesondere bei Anliegerstraßen, aber auch bei überörtlichen Straßen, die Räum- und Streupflicht für die Gehwegbereiche, teilweise auch für die Fahrbahnen, auf die Anlieger der von der jeweiligen Straße erschlossenen Grundstücke zu übertragen. Die Anlieger sind somit während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit der Gehwege etc. verantwortlich.
Im Sachgebiet Tiefbau werden die Winterdienstleistungen auf öffentlichen Fahrbahnen vorbereitet und überwacht. Die Leistungen werden durch Fremdfirmen erbracht.
Die Durchführung des Winterdienst erfolgt in Dringlichkeitsstufen. Wenn Sie erfahren wollen, in wecher Dringlichkeitsstufe sich Ihre Straße befindet, dann setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Mario Rabeus
Zimmer: 109
Telefon: 03307 4684 161
Fax: 03307 4684 179
E-Mail: m.rabeus[at]zehdenick.de