Werbeanlagen

"Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Plakatanschläge oder für Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen." (§ 10 Brandenburgische Bauordnung - BbgBO)

Damit benötigen Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung, sofern es sich nicht um eine genehmigungsfreie Anlage nach § 61 Abs. 12 BbgBO handelt.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Heike Wegener
Zimmer: 164
Telefon: 03307 4684 138
Fax: 03307 4684 179
E-Mail: h.wegener[at]zehdenick.de

Weitere Auskünfte erteilt:
Der Landkreis Oberhavel,
Fachbereich Bauordnung und Kataster,
Fachdienst Technische Bauaufsicht,
Adolf-Dechert-Straße 1,
16515 Oranienburg

Herr Dirk Reimann
Telefon: 03301 601-3615
Fax: 03301 601-3610
E-Mail: Dirk.Reimann[at]oberhavel.de