Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen im Freien ist verboten. Auf Antrag können hierzu Ausnahmen z. B. für das Entzünden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern zugelassen werden.
Hinweis:
Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich, wenn bei Feuerstellen auf privat genutzten Grundstücken folgende Bedingungen eingehalten werden:
Die Verbrennung sonstiger Abfälle aus Haushaltungen und Gärten, insbesondere feuchter pflanzlicher Abfälle im Freien ist nach § 4 Abs. 1 der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung verboten.
Pflanzenabfälle, deren Entsorgung aus Gründen der Art und Menge so nicht möglich oder nicht gewollt ist, können in jedem Fall zu Kompostierungsanlagen oder entsprechend ausgerüsteten Plätzen auf Deponien gebracht werden.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
10,00 – 77,00 € nach GebOMUGV
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Sandra Lohs
Zimmer: 135
Telefon: 03307 4684 163
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste[at]zehdenick.de