Veranstaltungen im Freien sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Zehdenick geregelt.
Die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt als Nachtruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Der Schutz der Ruhe ist hier in Abschnitt III geregelt.
Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, soweit die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder in einem besonderen überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist.
Die Ausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig vor der Inanspruchnahme vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung beantragt werden.
Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland nach § 29 Absatz 2 STVO sind ebenfalls genehmigungspflichtig, das heißt auch hier ist ein Antrag zu stellen.
Hinweis:
Für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel gilt das Versammlungsgesetz. Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten, hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der zuständigen Behörde unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder Aufzuges bei der Polizei anzumelden.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Sandra Lohs
Zimmer: 135
Telefon: 03307 4684 163
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste[at]zehdenick.de