Spenden sind die freiwillige Überlassung von Geld, Sachmitteln oder Aufwand ohne Gegenleistung zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der §§ 52-54 Abgabenordnung.
Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kann die Stadt Zehdenick eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Spende ausstellen.
Sponsoring ist das Bereitstellen von Geld, Sachmitteln oder Dienstleistungen durch Unternehmen, mit dem das Unternehmen regelmäßig auch eigene Ziele (Werbung, Imagepflege, Kundenkontakt, etc.) verfolgt. Zwischen Sponsor und Empfänger findet ein Leistungsaustausch statt (z. B. Namens- und Logonutzung des Sponsors, Produktwerbung, Verlinkung auf die Internetseite des Sponsors, Danksagung, etc.)
Sponsoringausgaben können vom Sponsor in der Regel als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Melanie Trigloff
Zimmer: 236
Telefon: 03307/ 4684 135
Fax: 03307 4684 119
E-Mail: finanzverwaltung[at]zehdenick.de