SEPA-Lastschriftmandat

Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (z. B. Zahlung von Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Mieten und Pachten, Elternbeiträge usw.) empfiehlt es sich, der Stadtkasse ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die fälligen Beträge werden dann zum Fälligkeitszeitpunkt unmittelbar von Ihrem Konto abgebucht.

Sind Sie der Auffassung, dass ein Betrag zu Unrecht von Ihrem Konto abgebucht wurde, können Sie innerhalb von 8 Wochen bei Ihrer Bank oder Sparkasse der Abbuchung widersprechen. Der abgebuchte Betrag wird dann Ihrem Konto wieder gutgeschrieben.

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats hat den Vorteil, dass Zahlungsverspätungen, die mit Kosten verbunden sind, vermieden werden.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Christin Locke-Arndt
Zimmer: 238
Tel. 03307 4684 142
Fax: 03307 4684 119
E-Mail: buchhaltung[at]zehdenick.de


Formular:
SEPA-Lastschriftmandat (Deutsch)
SEPA-Lastschriftmandat (Englisch)