Die Aufgabe einer Schiedsstelle besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander bzw. Bürgern und Firmen, Vereinen und Einrichtungen außergerichtlich zu schlichten. In einem Verfahren, dass auf der Grundlage des Schiedsstellengesetzes beruht, insbesondere in einer Schlichtungsverhandlung, wird versucht, Konflikte zu klären und eine Lösung herbeizuführen.
Der Antrag auf Durchführung der Schlichtungsverhandlung ist bei der zuständigen Schlichtungsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich vor der Schiedsperson, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt, zu Protokoll zu erklären.
Ansprechpartner
Herr Volker Seidel
Rathaus
Am Markt 11
16792 Zehdenick
E-Mail: v.seidel-zehdenick[at]t-online.de
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