Reisegewerbe

Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren anbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Wenn Sie im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte (= Erlaubnis). Die Reisegewerbekarte ist personengebunden, nicht übertragbar und kann sowohl an natürliche als auch an juristische Personen (z. B. eine GmbH) erteilt werden. Vor der Erteilung einer Reisegewerbekarte ist die Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit notwendig.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Ausgefüllter Antrag (Antrag auf Reisegewerbekarte § 55 GewO)
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft Schuldnerverzeichnis
  • Auskunft Insolvenzregister
  • Handelsregisterauszug
    (Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein )

Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)

Gebühren:
45,00 € - 566,00 €

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Frau Döring
Zimmer: 142
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de