Die Unterbringung von Obdachlosen ist eine Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörde.
Obdachlos ist, wer
- ohne Unterkunft ist
- wem der Verlust seiner ständigen oder vorübergehenden Unterkunft unmittelbar davorsteht
- wessen Unterkunft nach objektiven Anforderungen derart unzureichend ist, dass sie keinen menschenwürdigen Schutz vor den Unbilden der Witterung bietet oder die Benutzung der Unterkunft mit Gefahren verbunden ist und wer dabei nicht in der Lage ist, sich und seinen engsten Angehörigen, mit denen er gewöhnlich zusammenlebt, aus eigenen Kräften eine Unterkunft zu beschaffen.
Obdachlos ist nicht,
- wer nicht sesshaft ist und nach seiner Lebensart auch keine Anzeichen für eine künftige Sesshaftigkeit erkennen lässt.
- unter einem Wohnungsnotstand leidet, weil er auf Grund seines Gesundheitszustandes, seines Alters oder anderer Umstände in Verbindung mit seiner Mittellosigkeit in den von ihm bewohnten Räumen unzureichend untergebracht ist.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Sandra Lohs
Zimmer: 135
Telefon: 03307 4684 163
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste[at]zehdenick.de