Müllablagerung, illegale

Grundsätzlich ist jeder Eigentümer eines Grundstückes verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Die Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sperrmüll und Wertstoffen erfolgt über die öffentliche Abfallentsorgung. Gewerbeabfälle, die nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden können, müssen die Erzeuger durch eine entsprechende Firma entsorgen oder verwerten lassen.

Jeder Bürger, der illegal seinen Müll ablädt oder anderweitig verbringt, handelt ordnungswidrig und kann entsprechend mit einer Geldbuße belegt werden.

Entsprechend der Rechtsgrundlagen

liegt die Zuständigkeit der Abfallwirtschaft beim Landkreis Oberhavel.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Torsten Hagenow
Zimmer: 115
Telefon: 03307 4684 156
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste@zehdenick.de