Melderegisterauskünfte über Personen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zehdenick gemeldet sind oder waren, können an Personen oder Firmen erteilt werden.
Eine einfache Melderegisterauskunft enthält folgende Angaben:
Die erweiterte Melderegisterauskunft enthält zusätzlich folgende Angaben:
Bei der Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Die Auskunft darf nur erteilt werden, wenn die Meldedaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden. Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck angegeben werden.
Gebühren:
Einfache Melderegisterauskunft: 10,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft: 12,00 €
Archivauskunft: 13,00 € - 20,00 €
Die Gebühr wird mit Antrag auf Auskunftserteilung fällig.
Zahlungsmöglichkeiten:
Rechtsgrundlagen:
Bundesmeldegesetz
Dokumente zum Download
Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Julia Naffin
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Dajana Bonk
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 150
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de