Wer im Stadtgebiet beabsichtigt einen Wochenmarkt, Spezialmarkt, Jahrmarkt oder ein Volksfest durchzuführen, benötigt eine behördliche Festsetzung nach §69 GewO. Die Festsetzung wird in Form eines Bescheides erteilt, verpflichtet zur Durchführung und ist mit sogenannten "Marktprivilegien" (so finden u.a. Regelungen zum stehenden Gewerbe - Gewerbeanzeigepflicht-, zum Reisegewerbe - Reisegewerbekartenpflicht- und zum Ladenschluss keine Anwendung) verbunden.
Hinweis:
Sollten Sie beabsichtigen Messen (§ 64 GewO), Ausstellungen (§ 65 GewO) oder Großmärkte (§ 66 GewO) durchzuführen, beachten Sie bitte, dass die Kreisordnungsbehörde, hier der Landkreis Oberhavel dafür zuständig ist. Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden weitere Behörden und Stellen beteiligt, daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung. Die vollständigen Unterlagen sollten der Genehmigungsbehörde spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
Notwendige Unterlagen:
Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren:
56,00 € bis 2.267,00 €
Ansprechpartnerin innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Frau Pinnow
Zimmer: 141
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de