Eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung benötigt jeder, der gewerbsmäßig
Zu den Darlehensverträgen zählen nur Verbraucherdarlehen. Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen, partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen sowie Schwarmfinanzierungen ist eine gesonderte Erlaubnis (Immobiliardarlehenvermittler) erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren
510,00 €
Ansprechpartnerin innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Frau Döring
Zimmer: 142
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de