Eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung benötigt jeder, der gewerbsmäßig
Zu den Darlehensverträgen zählen nur Verbraucherdarlehen. Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen, partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen sowie Schwarmfinanzierungen ist eine gesonderte Erlaubnis (Immobiliardarlehenvermittler) erforderlich.
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)
Gebühren
428,00 €
Ansprechpartnerin innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Martina Döring
Zimmer: 132
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: M.Doering[at]zehdenick.de