Laubentsorgung

Wohin mit dem Laub?
Wenn sich im Herbst das Laub an den Bäumen bunt verfärbt, ist das zwar schön anzusehen, jedoch nur solange, bis das Laub auf die Gehwege fällt.

Gartenabfälle, wie Rasenschnitt und Laub sowie frischer Baum- und Strauchschnitt, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt, sondern sollten im eigenen Garten kompostiert oder über Laubsäcke oder eine Annahmestelle für Bioabfälle entsorgt werden.

Laub als Kompost
Kleinere Mengen Laub kann man zusammen mit Garten- und Küchenabfällen kompostieren. Um den Verrottungsprozess zu beschleunigen, sollte man das Laub mit dem Rasenmäher vorher zerkleinern. Wichtig ist, dass man den Laubkompost nicht austrocknen lässt. Innerhalb 1 bis 2 Jahren entsteht ein wertvoller Kompost, der zur Bodenverbesserung und Düngung im Garten eingesetzt werden kann.

Laub zur Bodenabdeckung
Unter Strauchhecken, auf Staudenbeeten und Gemüseflächen kann das Laub einfach liegen bleiben. An windgeschützten Plätzen kann man Laubhaufen als Winterquartiere für Igel und Erdkröten aufschütten. Eine sinnvolle Verwertung ist die Verwendung des Laubes bei Hügel- und Hochbeeten.

Wie Sie die Blätter nicht entsorgen dürfen
Nach dem Kehren und Laubsammeln stellt sich die Frage nach der richtigen Entsorgung. Auch hier drohen Fehler: Die gefallenen Blätter dürfen zum Beispiel nicht verbrannt werden, da brennendes Laub sehr viel Rauch und Gestank erzeugt. Dies ist auf den hohen Wassergehalt der Blätter zurückzuführen. Zudem gefährden die Rauchschwaden die Gesundheit.

Wo muss das Laub entfernt werden?
Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zehdenick gehört es zu den üblichen Pflichten für Eigentümer, den Gehweg bis zur Straßenmitte selbst zu reinigen. Verunreinigungen wie starker Laubabfall müssen umgehend beseitigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Laub von den eigenen oder von "städtischen" Bäumen stammt.

In den § 1 Abs. 4 u. 5 und § 4 Abs.2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zehdenick werden die entsprechenden Inhalte geregelt.

Laub sowie von Bäumen fallende Früchte sind „Fremdkörper“, die nicht zur öffentlichen Straße gehören und entfernt werden müssen. Dies gilt unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an den Bäumen. Entscheidend ist allein, dass sich Fremdkörper auf der zu reinigenden öffentlichen Straße befinden.

Ein Reinigungspflichtiger Anlieger kann nicht einwenden, das Laub stamme von Bäumen, die nicht auf seinem Grundstück stehen und jemand anderem gehören.

Der Begriff „Reinigen“ ist umfassend zu verstehen. Sämtliche Gegenstände, die nicht zur öffentlichen Straße gehören und diese verschmutzen, müssen entfernt werden. Hierzu gehören Abfälle jeglicher Art auch Laub, Äste etc.

Nach den abfallrechtlichen Bestimmungen ist es gestattet, organische Abfälle (Laub, Äste, Strauchwerk etc.) in den dafür zugelassenen Anlagen zu entsorgen. In unserem Bereich wäre es die Kompostieranlage Zehdenick am Großenhofer Weg. Eine Kostenübernahme durch die Kommune für die Entsorgung des Laubes scheidet daher aus.

Weitere Möglichkeiten sind, dass Laub in speziellen Säcken durch die AWU kostenpflichtig abholen zu lassen.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Karla Dohnke
Zimmer: 116
Telefon: 03307 4684 235
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: k.dohnke[at]zehdenick.de