Wer Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munition) findet oder Lagerstellen kennt, an denen Kampfmittel liegen, hat dies unverzüglich der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Außerhalb der Dienstzeit ist die Polizei zu benachrichtigen. Bis zum Eintreffen des Ordnungsamtes oder der Polizei, ist der Fundort zu beaufsichtigen.
Rufnummern für den Notfall: Tel. 110 oder 112
Richtiges Verhalten bei Fundmunition
Beim Fund von Munition besteht weiterhin ein sehr hohes Risiko, verletzt oder sogar getötet zu werden.
Rechtsgrundlagen
• Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg- KampfmV)
Sofern für Baustellen eine Kampfmittelfreiheitsbescheinigung erforderlich ist, kann diese durch den
KMBD
Zentraldienst der Polizei
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Verwaltungszentrum B
Hauptallee 116/8
15806 Zossen, OT Wünsdorf
Tel: 033702 / 72800 Fax: 033702 / 72801
oder durch einen Nachweis der Kampfmittelfreiheit einer vom Grundstückseigentümer / Antragsteller beauftragten Fachfirma erstellt werden.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Torsten Hagenow
Zimmer: 115
Telefon: 03307 4684 156
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste[at]zehdenick.de