Die Hundesteuer ist eine Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Steuerpflichtiger ist der Hundehalter.
Hundehalter ist laut Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick jeder, der ein oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse der Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Dabei gelten alle im Haushalt aufgenommenen Hunde als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehaltene Hunde.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes in den Haushalt folgt.
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt.
Zur Anmeldung oder Abmeldung von Hunden nutzen Sie bitte die Formulare aus dem Formularcenter oder teilen Sie dies dem Bereich Steuern schriftlich mit.
Dabei sind folgende Angaben notwendig:
Angaben zum Hundehalter:
Angaben zum Hund bei Anmeldung:
Angaben zum Hund bei Abmeldung:
Rechtsgrundlagen
• Hundesteuersatzung der Stadt Zehdenick
Formulare finden Sie im Formularcenter
Ansprechpartnerinnen innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Sabrina Draschanowski
Zimmer: 239
Tel.: 03307-4684-137
Fax: 03307-4684-119
Mail: steuern[at]zehdenick.de
Katja Böttcher
Zimmer: 239
Tel.: 03307-4684-138
Fax: 03307-4684-119
Mail: steuern[at]zehdenick.de