Hundehaltung

Anzeige- und Kennzeichnungspflicht

Gemäß der neuen Hundehalterverordnung Brandenburg (HundehV) sind seit dem 01.07.2024 alle Hunde, unabhängig von der Rasse, Größe oder Gewicht unverzüglich beim Ordnungsamt anzuzeigen. Auch die kleinsten Hunde, die zuvor nicht anzeigepflichtig waren. Selbst wenn eine steuerliche Anmeldung bei der Stadt Zehdenick erfolgt ist, muss zusätzlich die Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt Zehdenick erfolgen. 

Die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht gilt für alle Hunde ab der 8. Woche.

Für Hundehalter, die bereits Ihren Hund beim Ordnungsamt angemeldet haben, weil der Hund eine Körpergröße von über 40 cm oder ein Körpergewicht von über 20 kg vorweist, besteht kein Handlungsbedarf.

Die Anmeldung erfolgt über ein entsprechendes Formular, welches auf der Homepage der Stadt Zehdenick im Formularcenter (Rubrik: Ordnung) zu finden ist. Bei Bedarf kann das Formular auch zugeschickt oder vor Ort ausgefüllt werden.

Ansprechpartnerin innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Frau Pinnow
Zimmer: 141
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de