Als Trägerin der Straßenbaulast von Gemeindestraßen ist die Stadt Zehdenick in der Regel Eigentümerin der dienenden Flächen. In Einzelfällen muss die Stadt rückständigen Grunderwerb durchführen. In diesen Fällen können sich betroffene Eigentümer an den zuständigen Straßenbaulastträger wenden.
Errichtet die Stadt Zehdenick neue Verkehrsanlagen, wird mit den Eigentümern betroffener Grundstücke selbstverständlich vor Inanspruchnahme privater Flächen eine Vereinbarung bzgl. der Inanspruchnahme und durchzuführenden Grunderwerbs getroffen.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Cornelia Entrich
Zimmer: 138
Telefon: 03307 4684 180
Telefax: 03307 4684 119
E-Mail: c.entrich[at]zehdenick.de