Unter dem Begriff „Gewerbe“ versteht man eine selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit. Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen nicht die Urproduktion, die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens und die freien Berufe.
Gewerbeanzeige
Stehende Gewerbe und Betriebe einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle haben
schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entsteht mit Beginn der Gewerbetätigkeit. Unerheblich ist dabei, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Notwendige Unterlagen:
Gebühren:
Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung (GewO)
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Frau Döring
Zimmer: 142
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de