Der Gesundheits-Check-up dient der Früherkennung häufig auftretenden Krankheiten wie z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und der Zuckerkrankheit.
Frauen und Männer ab dem 35. Lebensjahr haben alle zwei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up.
Die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten soll - soweit möglich - im Zusammenhang mit einer Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen angeboten werden.
Versicherte haben einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung von Krebserkrankungen - Frauen frühestens von Beginn des 20. Lebensjahres, Männer frühestens von Beginn des 35. Lebensjahres an.
Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung finden Sie hier.
Zuständige Stelle:
Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt