Friedhofsverwaltung

Friedhöfe in städtischer Trägerschaft:

Kernstadt: Friedhof I (Friedhofstraße) und Friedhof II (Liebenwalder Straße)

Ortsteile: Badingen, Burgwall, Kappe, Krewelin, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck, Vogelsang, Wesendorf, Zabelsdorf


Anmeldung einer Beisetzung durch Bestattungsinstitute:

Die Nutzung von städtischen Friedhofseinrichtungen im Zuge einer Beisetzung ist durch das ausführende Bestattungsinstitut zunächst fernmündlich, nach Terminabstimmung schriftlich zu beantragen. Dafür stellen wir folgendes Anmeldeformular zur Verfügung: „Antrag auf Nutzung von Friedhofseinrichtungen / Anmeldung einer Bestattung“ Siehe Formularcenter.


Grabmalaufstellung:

Gemäß § 19 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Zehdenick bedarf die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen oder sonstigen baulichen Anlagen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt Zehdenick.

Die Zustimmung soll bereits vor Anfertigung oder Veränderung der Grabmale eingeholt werden. Dafür muss durch die ausführende Steinmetzfirma folgendes Antragsformular „Antrag zur Aufstellung eines Grabmals“ verwendet werden. Siehe Formularcenter.


Beräumungen von Grabstätten:

Die Ruhezeiten betragen in der Stadt Zehdenick und ihren Ortsteilen 25 Jahre für Särge und 15 Jahre für Urnen. Sind alle Ruhezeiten innerhalb einer Grabstätte ausgelaufen, so kann die Beräumung beantragt werden.

Möchte der Nutzungsberechtigte aus wichtigen persönlichen Gründen auf das
Nutzungsrecht an einer Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist verzichten, bedarf es einer
Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Dies gilt jedoch nur für Sargbestattungen (frühestens nach 20 Jahren Ruhezeit). Die Beräumung in der Kernstadt kann entweder privat durchgeführt werden oder per Auftragserteilung an die Friedhofsverwaltung durch den städtischen Bauhof. In den Ortsteilen sind Beräumungen privat zu veranlassen.

Beräumungsantrag für eine Grabstätte in der Kernstadt (Friedhof I oder Friedhof II):
Siehe Formularcenter
„ Antrag auf Abmeldung einer Grabstelle“;
„ Antrag auf Abmeldung einer Grabstätte auf dem Friedhof im Ortsteil;
„Antrag auf vorzeitige Beräumung einer Grabstelle“


Verlängerungen von Grabstätten-Nutzungsrechten

Alternativ zur Beräumung kann das Nutzungsrecht an einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit(en) bis zu 5 Jahre verlängert werden. Dies ist schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen. Die Gebühren sind dem aktuellen Gebührenverzeichnis zu entnehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind anonyme Grabstätten.


Die Friedhofsverwaltung Zehdenick ist außerdem Ihr Ansprechpartner für:

  • Ehrengrabstätten auf dem Friedhof I in Zehdenick
  • Gedenkstätte zu Ehren der ermordeten Antifaschisten und der nach 1945 verstorbenen Kämpfer gegen den Faschismus (Friedhof I in Zehdenick)
  • den sowjetischen Ehrenfriedhof in Zehdenick
  • den Jüdischen Friedhof in Zehdenick
  • Kriegsgräberstätte Friedhof I (Soldatengräber)
  • Kriegerdenkmäler in den Ortsteilen von Zehdenick

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Julia Heine
Zimmer: 110
Telefon: 03307 4684 167
Fax: 03307 4684 119
E-Mail: j.heine[at]zehdenick.de