Illegal abgestellte Kraftfahrzeuge, die von ihren Besitzern sowohl im öffentlichen Verkehrsraum als auch auf privaten Flächen abgestellt werden, gelten als Autowracks. In beiden Fällen greift das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrW-/AbfG), wenn es sich bei den Autowracks um Abfall i.S. d. § 3 des genannten Gesetzes handelt.
Nicht fahrbereite, im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Fahrzeuge, bitten wir dem Ordnungsamt mitzuteilen. Bei Vorliegen einer Gefährdung kann das Fahrzeug aufgrund seines konkreten Zustands sichergestellt werden. Nach Prüfung des Einzelfalles kann das Fahrzeug auch sofort beseitigt werden. Dies erfolgt stets auf Kosten des letzten Halters.
Bei Autowracks ist nach o.g. Rechtsgrundlagen (KrW-/AbfG sowie BbgAbfG) der Landkreis Oberhavel zuständig.
Bei verkehrstüchtigen Fahrzeugen ohne gültige Zulassung liegt die Verantwortung bei der Stadt Zehdenick.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Torsten Hagenow
Zimmer: 115
Telefon: 03307 4684 156
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: Buergerdienste@zehdenick.de