Ehefähigkeitszeugnis

Bei Eheschließungen von deutschen Staatsbürgern im Ausland wird von einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Ein Ehefähigkeitszeugnis belegt, dass bei dem Antragssteller nach deutschem Recht keine Ehehindernisse vorhanden sind. Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausschließlich im zuständigen Standesamt des Wohnortes des Antragsstellers ausgestellt.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Dajana Bonk
Zimmer: 130
Telefon: 03307 4684 157
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: standesamt[at]zehdenick.de

Dirk Wendland
Zimmer: 131
Telefon: 03307 4684 158
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: standesamt[at]zehdenick.de