Sterbefall beurkunden

Der Tod einer Person wird in dem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist. Zur Anzeige eines Sterbefalles sind verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  • jede Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war.

In den meisten Fällen werden Sterbefälle von einem Bestatter dem Standesamt angezeigt.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen dem Standesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (bei verheiratete, verwitweten oder geschiedenen Ehegatten)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (bei verpartnerten, verwitweten oder geschiedenen Lebenspartnern)
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei geschiedenen Personen)
  • Sterbeurkunde des anderen Ehegatten oder Lebenspartners ( bei verwitweten Personen)

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Dajana Bonk
Zimmer: 130
Telefon: 03307 4684 157
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: standesamt[at]zehdenick.de

Dirk Wendland
Zimmer: 131
Telefon: 03307 4684 158
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: standesamt[at]zehdenick.de