Beurkundung von Geburten

Wenn ein Kind in Zehdenick geboren wurde, müssen die Eltern zur Ausstellung einer Geburtsurkunde für das Neugeborenen im Standesamt vorsprechen. Für die Geburtsanzeige im Standesamt sind vorzulegen:

  • Die Geburtsurkunden und die Eheurkunde bei verheirateten Eltern
  • Die Geburtsurkunde der Mutter, sofern die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde des Vaters bei unverheirateten Eltern
  • Gegebenenfalls die Sorgeerklärung der nicht miteinander verheirateten Eltern
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Bescheinigung über die Geburt, ausgestellt von einem Arzt oder einer Ärztin, einer Hebamme oder einen Entbindungspfleger

Die Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

Nachbeurkundung von Geburten

Bei Geburt eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland besteht die Möglichkeit, die Geburt bei dem zuständigen deutschen Standesamt am Wohnort der im Ausland geborenen Person in das Geburtsregister nachbeurkunden zu lassen. Die Nachbeurkundung können die Eltern des Kindes, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kind des Kindes beantragen.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Dajana Bonk
Zimmer: 130
Telefon: 03307 4684 157
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: standesamt[at]zehdenick.de

Dirk Wendland
Zimmer: 131
Telefon: 03307 4684 158
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: standesamt[at]zehdenick.de