Baumschutz

Die Brandenburgische Baumschutzverordnung trat zum Ende des Jahres 2010 außer Kraft. Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde am 08.12.2011 eine kommunale Baumschutzsatzung für die Stadt Zehdenick beschlossen, welche seit 21.01.2012 in Kraft ist. Ziel der Baumschutzsatzung ist es, den Schutz von Bäumen auf öffentlichen und privaten Grundstücken des Stadtgebietes einschließlich der Ortsteile zu sichern.

Satzungsgemäß sind geschützt:

  • Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe)
  • Mehrstämmige Bäume, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils einen Stammumfang von mindestens 45 cm aufweisen
  • Ersatzpflanzungen unabhängig vom Stammumfang

Nicht geschützt sind:

  • Bäume auf Grundstücken mit einer vorhandenen Bebauung bis zu zwei Wohneinheiten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, ab 190 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe)
  • Pappeln, Weiden, Obstbäume, Walnussbäume
  • forstwirtschaftlich genutzter Wald
  • Bäume in Kleingartenanlagen
  • Abgestorbene Bäume

Sofern es erforderlich ist, einen nach der Satzung geschützten Baum zu fällen, ist vorab bei der Stadt Zehdenick ein Antrag auf Baumfällung formlos einzureichen.

Bei der Fällung von Bäumen ist zudem der Schutz- von Nist-, Brut- und Lebensstätten zu beachten. Eine Fällung ist nur außerhalb der Vegetationsperiode, in der Zeit vom 1. Oktober bis 29. Februar eines jeden Jahres, durchzuführen. Ist es notwendig, Fällungen innerhalb der Vegetationszeit durchzuführen, ist dafür eine zusätzliche Genehmigung zu beantragen.

Rechtsgrundlagen
Baumschutzsatzung

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Tobias Suckrow
Zimmer: 110
Telefon: 03307 4684 127
Fax: 03307 4684 119
E-Mail: t.suckrow[at]zehdenick.de