Das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht regelt die Bebauung von Grund und Boden. Bauvorhaben müssen grundsätzlich diesen geltenden Regelungen entsprechen, um nicht den Tatbestand eines sogenannten "Schwarzbau" zu erfüllen.
Unter den Begriff Baumaßnahmen fallen neben der Errichtung von baulichen Anlagen auch die Nutzungsänderung, die Änderung und der Abbruch von baulichen Anlagen.
Baumaßnahmen sind genehmigungspflichtig nach § 59 Brandenburgischer Bauordnung oder zumindest anzeigepflichtig nach § 62 Brandenburgischer Bauordnung. Das bedeutet, dass vor Beginn des Bauvorhabens eine Baugenehmigung durch den Bauherren einzuholen ist oder die geplante Baumaßnahme beim Landkreis Oberhavel anzuzeigen ist.
Gegebenenfalls kann es auch entbehrlich sein einen Bauantrag zu stellen, weil es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein sogenanntes genehmigungsfreies nach § 61 Brandenburgischer Bauordnung handelt
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Heike Wegener
Zimmer: 138
Telefon: 03307 4684 164
Fax: 03307 4684 179
E-Mail: h.wegener[at]zehdenick.de
Weitere Auskünfte erteilt der Landkreis Oberhavel, Fachbereich Bauordnung und Kataster, Fachdienst Technische Bauaufsicht, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
Bei Zuständigkeiten Dritter: Kontaktdaten
Herr Dirk Reimann
Telefon: 03301 601-3615
Fax: 03301 601-3610
E-Mail: Dirk.Reimann[at]oberhavel.de
http://www.oberhavel.de/B%C3%BCrgerservice/Bauen-Wohnen/Bauvorhaben
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgbo_2016