Unter dem Begriff Ausschankgenehmigung ist rechtlich das Betreiben eines vorrübergehendes Gaststättengewerbes zu verstehen. Dabei besteht Anzeigepflicht. Eine Anzeige ist dann erforderlich wenn aus einem besonderen Anlass vorübergehend
erfolgen soll.
Die Anzeige muss zwei Wochen vor Beginn schriftlich eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen:
Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
Gebühren:
32,00 €
Tarifstelle 2.4.1. der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)
Formulare:
GAGEV (Formblatt aus dem Formulatcenter)
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Frau Döring
Zimmer: 142
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de