Ausschankgenehmigungen

Unter dem Begriff Ausschankgenehmigung ist rechtlich das Betreiben eines vorrübergehendes Gaststättengewerbes zu verstehen. Dabei besteht Anzeigepflicht. Eine Anzeige ist dann erforderlich wenn aus einem besonderen Anlass vorübergehend

  • der Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder
  • der Ausschank von alkoholfreien Getränken und /oder
  • das Verabreichen von Speisen

erfolgen soll.
Die Anzeige muss zwei Wochen vor Beginn schriftlich eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen:
Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)

Gebühren:
32,00 €

Tarifstelle 2.4.1. der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO)

Formulare:
GAGEV (Formblatt aus dem Formulatcenter)

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Frau Döring
Zimmer: 142
Telefon: 03307 4684 152
Fax: 03307 4684 177
E-Mail: gewerbeamt[at]zehdenick.de