Auskunftssperre
Können Sie glaubhaft machen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
Die Einrichtung von Auskunftssperren ist kostenfrei.
Gültigkeitsdauer:
Die Eintragung erfolgt befristet auf 2 Jahre.
Übermittlungssperre
Der Erteilung von Auskünften an bestimmte Institutionen bzw. in besonderen Fällen können Sie widersprechen. Der/Die Antragsteller/in muss mit der Haupt- oder alleinigen Wohnung im Gemeindegebiet gemeldet sein.
Folgende Widersprüche sind möglich:
Benötigte Unterlagen:
Gebühren:
Die Einrichtung von Übermittlungssperren ist kostenfrei.
Gültigkeitsdauer:
Die Eintragung erfolgt bis auf Widerruf.
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Julia Grund
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Mario Gaulke
Zimmer 129
Telefon 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Juliane Henning
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 150
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de