Aufgrabungen / Aufbrüche

Eine Aufbruchgenehmigung ist bei jedem Eingriff in den Straßenkörper erforderlich, bei dem es notwendig ist, öffentliche Flächen aufzubrechen. Dies betrifft zum Beispiel das Verlegen von Leitungen, die Errichtung einer neuen Grundstückszufahrt oder die Veränderung einer bestehenden Grundstückszufahrt.

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung:

Renate Buchholz
Zimmer: 107
Telefon: 03307 4684 169
Fax: 03307 4684 179
E-Mail: r.buchholz[at]zehdenick.de