Anmeldung / Ummeldung

Wenn Sie eine neue Wohnung im Inland bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden/ummelden. An-/Ummeldungen sind frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges zulässig. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich oder Sie werden durch eine beauftragte Person vertreten.

Benötigte Unterlagen (pro an- bzw. umzumeldender Person):

  • Identitätsnachweis
    Ein gültiger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder Nationalpass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige ist vorzulegen.
  • Wohnungsgeberbescheinigung zum Einzug
    Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte, dazu gehören auch die Wohnungsverwaltungen. Vermietet der Wohnungseigentümer seine Wohnung selbst, ist er der Wohnungsgeber; für Untermieter ist der Wohnungsgeber der Hauptmieter.
  • ggf. bei Vertretung durch eine andere Person zusätzlich:
    - eine formlose Vollmacht
    - einen Identitätsnachweis der/s Bevollmächtigten

Gebühren:
Die Anmeldung/Ummeldung und Anmeldebestätigung/Meldebestätigung sind kostenfrei.

Hinweise:
- unter 16 Jahren: die Anmeldung bedarf der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s
- ab 16 Jahren: die Anmeldung kann ohne Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s erfolgen

Rechtsgrundlage:
Bundesmeldegesetz

Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:

Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Julia Grund
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Mario Gaulke
Zimmer 129
Telefon 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de

Juliane Henning
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 - 150
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de