Wenn Sie eine neue Wohnung im Inland bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden/ummelden. An-/Ummeldungen sind frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges zulässig. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich oder Sie werden durch eine beauftragte Person vertreten.
Benötigte Unterlagen (pro an- bzw. umzumeldender Person):
Gebühren:
Die Anmeldung/Ummeldung und Anmeldebestätigung/Meldebestätigung sind kostenfrei.
Hinweise:
- unter 16 Jahren: die Anmeldung bedarf der Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s
- ab 16 Jahren: die Anmeldung kann ohne Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s erfolgen
Rechtsgrundlage:
Bundesmeldegesetz
Dokumente zum Download:
Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
Information zur Anmeldung des Wohnsitzes für Ferien-, Wochenend- und Gartenhäuser
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Petra Knittel
Zimmer: 129
Telefon: 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Julia Grund
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 154
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Mario Gaulke
Zimmer 129
Telefon 03307 4684 153
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de
Juliane Henning
Zimmer 129
Telefon: 03307 4684 - 150
Fax: 03307 4684 151
E-Mail: ewma[at]zehdenick.de