Allgemeines
Im Wesentlichen handelt es sich bei den Anliegerpflichten um Reinigungs- und Winterdienstpflichten, wie z.B. die Reinigung des öffentlichen Bereichs vor den Grundstücken durch die Grundstückseigentümer von Schmutz, Unrat und Unkraut bzw. das Entfernen von Schnee und Eis von genau festgelegten Sicherungsflächen; das sind bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an Privatgrundstücke angrenzenden oder das Grundstück erschließenden öffentlichen Straßen. Der insoweit verpflichtete Grundstückseigentümer hat die Sicherungsflächen auf eigene Kosten in einem sicheren Zustand zu erhalten. Durch diese Anliegerpflichten sollen potentielle Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz anderer Personen verhütet werden. Verletzt der Anlieger seine Verpflichtungen schuldhaft, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und haftet unter Umständen für dadurch eingetretene Schäden.
Anliegerpflichten - Straßenreinigung und Winterdienst
Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zehdenick ist insbesondere bei Anliegerstraßen, aber auch bei überörtlichen Straßen, die Räum- und Streupflicht für die Gehwegbereiche, teilweise auch für die Fahrbahnen, auf die Anlieger der von der jeweiligen Straße erschlossenen Grundstücke übertragen worden.
Winterdienst
Die Anlieger sind somit während der Winterzeit für die Verkehrssicherheit der Gehwege etc. verantwortlich und haben diese in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr schnee- und eisfrei zu halten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder ähnlichen Stoffen verboten ist.
Hinweis: Bei Straßen ohne Gehweg ist ein 1,50 m breiter Streifen zu streuen/räumen.
Die Überwachung, ob die Räum- und Streupflicht eingehalten wurde, obliegt der Stadt Zehdenick. Eine unterlassene Räum- und Streupflicht kann neben einem Bußgeld und der Aufforderung, den Gehweg verkehrssicher zu machen, auch im Falle eines Schadens von Verkehrsteilnehmern zu Schadensersatzforderung gegenüber dem Anlieger führen.
Die Straßen und Gehwege, die von den Anliegern zu räumen und zu streuen sind, können der städtischen Straßenreinigungssatzung entnommen werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung Zehdenick:
Karla Dohnke
Zimmer 130
Telefon: 03307 4684 235
Fax: 03307 4684 178
E-Mail: k.dohnke[at]zehdenick.de